Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Ab dem 3. Kind und weiteren Kindern
Erwachsene 18 bis 65 Jahre
Ehepartner von Mitgliedern
Erwachsene über 65 Jahre und Rentner
Sonderstatus / auf Antrag
Spartenbeitrag Fußball
letzte Änderung: 12.02.2011